Fallbeispiel: Mit Farbdruck gegen Konkurrenzdruck

Farbe macht an

IT | 22.02.2010


Druck auf die Druckkosten kann dazu führen, dass Betriebe übers Ziel hinausschießen: Der Verzicht auf Farbe kann nachteilig sein.

Wer ausgerechnet bei der Selbstdarstellung, also etwa bei Werbung und Angebotserstellung, an der Farbe knausert, riskiert, vom farbenfreundlicheren Konkurrenten ausgestochen zu werden: Das Kundenauge schätzt Graufläche nicht besonders. Farbe macht einen bleibenden Eindruck – wichtig bei der Gewinnung von Neukunden.

Farbenfrohe Kanzlei

Als Beispiel für die positive Einstellung zur Farbe, die sich mehr und mehr durchsetzt, kann die Rechtsanwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner aus Duisburg dienen. Mit sechs Rechtsanwälten und einem Team von mehr als zwölf Mitarbeitern ist die Kanzlei ein typisches mittelständisches Unternehmen.

Bei der Neugestaltung der Printerumgebung entschied man sich in der Kanzlei für ein Tintenstrahl-Farbsystem. Doch wie begründet man die Einführung eines Farbsystems, wo sich doch unter reinen Kostengesichtspunkten eher ein Schwarzweiß- Gerät empfehlen würde? „Farbe gehört heute einfach zum guten Ton“, erklärt Rechtsanwalt Michael Mohr. „Dabei sind farbige Dokumente nicht nur eine Visitenkarte der Kanzlei. Die gezielte Hervorhebung wichtiger Fakten bietet den Mandanten einen echten Mehrwert. Nicht nur, dass wir selbst kostengünstig Briefpapier mit farbigem Kanzlei-Logo zu jedem Schriftstück erstellen, der Einsatz von Farbe ist auch sehr werbewirksam und vermittelt den Mandanten ein professionelles Erscheinungsbild.“

Es muss nicht immer Laser sein

Wer Farbdruck sagt, meint im Geschäftsumfeld meist automatisch Laserdruck. Doch Tinte kann von Vorteil sein, wie Michael Mohr anmerkt: „Zum einen ist der Anschaffungspreis sehr attraktiv. Auch von den anfallenden Druckkosten her ist der Seitenpreis besser als bei vielen Lasergeräten. Zudem überzeugt die Druckqualität. Durch den Einsatz von Glossy Papier, das in einem Laserdrucker nicht eingesetzt werden kann, können wir als Anlage zu gerichtlichen Schriftsätzen auch hochwertige Fotos beilegen. Und die lauten Lüftergeräusche von Lasersystemen stören mich bei der Arbeit.“

Farbtintenstrahler können also sehr wohl auch am Arbeitsplatz kostengünstig für den „Vorteil Farbe“ sorgen.
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