IT | 27.05.2010
Achtung, Feind twittert mit!
XING, Facebook, Twitter & Co. bergen für Unternehmen beachtliche Gefahren.
Soziale Netzwerke, Web 2.0, Enterprise 2.0 – die Technologien des interaktiven Internets sind nicht zu stoppen. Die Nutzung von Web-Communities aller Art gehört heute zu den Selbstverständlichkeiten zumindest der „Digital Natives“, also der mit dem Internet aufgewachsenen Generation. So weit, so gut. Doch damit einher geht eine unaufhaltsame Vermischung von privater und beruflicher Internetaktivität – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die IT- und Datensicherheit.
Ein Problem entsteht typischerweise für Unternehmen, deren Arbeitnehmer twittern oder sich in sozialen Netzwerken wie Facebook bewegen. Oftmals werden dabei nämlich um die neuen Web 2.0-Funktionen auch möglichst effektiv für das Eigenmarketing zu nutzen – neben privaten Angaben auch solche über Beruf und Werdegang gemacht. Durch diese fehlende Abgrenzung entstehen Probleme im Hinblick auf eine arbeitsrechtliche Bewertung, etwa dann, wenn sich Betriebsgeheimnisse Internet verbreiten.
Soziale Netze als kriminelles Einfallstor
Web 2.0-Plattformen wie Xing und LinkedIn sind für Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern längst zu einer gern genutzten Hilfe geworden: Die dort angelegten ausführlichen Profi le lassen sich verwenden, um ein detailliertes Bild über einen Bewerber zu erhalten. Wolfgang Straßer, Geschäftsführer der @-yet GmbH, eines Beratungsunternehmens im Bereich Datenschutz und Sicherheit, warnt jedoch vor den Gefahren dieser Plattformen: „Vorstellbar ist beispielsweise, dass ein Krimineller sich mit einer falschen Identität im Netz als Personalberater ausgibt, um ein Mitglied unter dem Vorwand, er sei ein potenzieller Kandidat, über sein momentanes Unternehmen ausfragen zu können.“ Diese internen Informationen könnten dann für eine gezielte Attacke auf das Unternehmen verwendet werden.
Zur Abwehr der Gefahren durch die interaktiven Webdienste haben alle Anbieter von IT-Sicherheitstechnologie Lösungen bereit, die verlässlich schützen. Doch der Schaden, der durch die unbedachte Weitergabe von Firmeninformationen oder die Verbreitung von rufschädigenden Behauptungen durch Mitarbeiter in sozialen Netzen entsteht, kann nur begrenzt werden, wenn innerhalb der Betriebe eine verbindliche Nutzungsregelung eingeführt wird.
hdr
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• Ausführlicher Beitrag zu den Gefahren des Web 2.0 |