Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorgeform im Dornröschenschlaf

Finanzen | 01.12.2011

Betriebliche Altersvorsorge - Vorsorgeform im Dornröschenschlaf
Betriebliche Altersvorsorge - Vorsorgeform im Dornröschenschlaf

Betriebsrenten stützen die Rentenkasse der Mitarbeiter und stärken ihre Bindung an den Arbeitgeber. Ihre Vorteile werden viel zu selten genutzt.

Pssst – nicht weitersagen: Es gibt so was wie eine „betriebliche Altersvorsorge“, auch „Betriebsrente“ genannt. – Fast könnte man meinen, die deutschen Unternehmen seien auf eine derartige Flüsterkampagne hereingefallen: Nicht einmal 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verfügen über eine solche betriebliche Absicherung – und gerade junge Mitarbeiter nutzen diese Form der Altersvorsorge unterdurchschnittlich, obwohl gerade sie von den düsteren Rentenperspektiven betroffen sind.

Bescheidene Aussichten beim Mittelstand

Besonders auffallend: Während so gut wie alle Großunternehmen eine Betriebsrente anbieten, sieht es beim Mittelstand in dieser Hinsicht noch sehr bescheiden aus. Dabei haben die verschiedenen Arten einer betrieblichen Altersvorsorge für alle Seiten bedeutende Vorteile. Doch zunächst: Was bietet eigentlich das Betriebsrentenkonzept konkret?

Die Rentenkasse der Mitarbeiter stärken

Laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ihren Mitarbeitern Leistungen für die Versorgung im Alter anbieten. Finanziert werden die entsprechenden Beiträge einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) entweder als Direktversicherung oder über eine sogenannte „Entgeltumwandlung“. Letztere ist für den Bezieher der Leistungen auch deshalb attraktiv, weil der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen in die Altersvorsorge geleitet wird – was das zu versteuernde Einkommen ebenso reduziert wie die fälligen Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung.

Deutliche Vorteile gegenüber der Riesterrente

Nimmt man diese und weitere Vorteile zusammen, so schneidet die bAV gegenüber anderen Anlageformen recht günstig ab. Bei der wesentlich häufiger genutzten Riesterrente etwa können pro Jahr nur 2.100 Euro steuerfrei angelegt werden, während das bAV-Modell derzeit einen Betrag von 4.440 Euro zulässt, wovon 2.640 Euro sozialversicherungsfrei bleiben. Mit allen steuerlichen Vergünstigungen sinkt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers bei einer bAV nur um rund die Hälfte des abgezogenen Bruttogehalts – umso unverständlicher ist die geringe Nutzerquote dieses Vorsorgemodells und umso attraktiver kann sich ein Unternehmen seinen Mitarbeitern präsentieren, wenn es diese Leistungen anbietet.

Fünf Wege führen zur bAV

Der Gesetzgeber sieht fünf unterschiedliche Absicherungsvarianten für eine bAV vor, oder, wie es im Bürokratiedeutsch heißt: fünf „Durchführungswege“. Sie stützen sich auf Unterstützungskassen, Pensionszusagen, Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Auswahl der bAV-Variante ist Sache des Arbeitgebers. Besonders beliebt beim Mittelstand ist die Direktversicherung, eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines Mitarbeiters abschließt – eventuell sogar mit Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz. Als Versicherungsnehmer zahlt er die Beiträge direkt in die Versicherung ein. Vorteile: unbürokratisch, bilanzneutral und bei Arbeitgeberwechsel oder Ausscheiden aus dem Arbeitsleben weiterführbar.

Investition in Pensionskassen

Ein ähnliches Investitionskonzept bilden die Pensionskassen, von mehreren Unternehmen gemeinsam getragene, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, in die die Beiträge fließen können. Sie sind arbeitsrechtlich wie Versicherungen zu betrachten. Auch bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für mehrere Unternehmen eine bAV realisiert. Im Insolvenzfall übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Auszahlung der Rente. Pensionsfonds sind selbstständige Einrichtungen wie die Pensionskassen, investieren aber in Aktien und sind daher mit höheren Risiken, aber auch größeren Chancen behaftet.

Vorteile für alle Seiten

Als einfachste (aber auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beim betreffenden Arbeitgeber beschränkte) Variante der bAV gibt es die Direktzusage – also die Zahlung einer frei vereinbarten Betriebsrente, ohne den Umweg über eine der genannten Einrichtungen. Finanziert werden die Leistungen über vorher gebildete Rückstellungen, die dem Unternehmen auch einen Liquiditätsvorteil bieten. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sind Betriebsrenten gegenüber anderen Vermögensbildungsoptionen oft im Vorteil. Der Arbeitnehmer profitiert von einer Rentenanwartschaft, die nicht verfällt, über Insolvenzversicherungen abgesichert ist und daher kein finanzielles Risiko beinhaltet. Er erhält mit der Betriebsrente eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hohe Flexibilität

Ein wichtiger Vorteil für den Unternehmer liegt in der hohen Flexibilität des Modells. Da sich die Details durch innerbetriebliche Vereinbarungen umsetzen lassen, ergeben sich verglichen mit anderen Vermögensbildungsarten erweiterte Gestaltungsspielräume (so können die Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Mitarbeiter allein oder von beiden gemeinsam getragen werden). Besonders wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels ist aber ein anderer Aspekt der bAV: Ihre Attraktivität für den Mitarbeiter kann als Mittel der Fachkräfterekrutierung und -bindung eingesetzt werden.

Anlagen durch Zweitmeinung absichern

Wie Patienten vor einer Operation ein zweites Arztgutachten einholen, empfiehlt sich auch bei Geldanlagen ein neutrales Zweitgutachten durch einen erfahrenen Berater, der selbst keine Finanzprodukte vermittelt und auch sonst keine Geschäftsverbindung zu entsprechenden Anbietern pflegt. Inzwischen gibt es eine wachsende Zahl von unabhängigen Beratungsgesellschaften, deren Experten häufig aus ehemaligen Bankfachleuten und professionellen Finanzanalysten bestehen. Sie sorgen für eine individuell ermittelte Finanzierungsempfehlung.

Fazit

■ Betriebsrenten sind eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
■ Der Arbeitgeber kann aus fünf unterschiedlichen Absicherungsvarianten wählen.
■ Vorteile für den Unternehmer ergeben sich aus einer hohen Flexibilität bei Vermögensbildungsoptionen und einer verbesserten Mitarbeiterbindung.

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