Finanzen | 26.05.2010
Komplexe Entscheidungen - Steigende Haftungsrisiken
Das Risiko, für eine Pflichtverletzung im Rahmen der Geschäftsführungstätigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, ist in den zurückliegenden Jahren im Mittelstand stetig gestiegen. Eine zielgerichtete Absicherung wird daher immer wichtiger.
Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen treffen täglich Entscheidungen zu vielen, ganz unterschiedlichen Betriebsbereichen. Schnell kann es passieren, dass dabei wichtige Rahmenbedingungen und Entscheidungsparameter außer Acht gelassen bzw. nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Bereitschaft von Gesellschaftern, Geschäftspartnern und Behörden, hieraus Haftpflichtansprüche notfalls vor Gericht geltend zu machen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen.
Schadensersatzansprüche sind keine Seltenheit
Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie umfangreich sich die Risikosituation inzwischen auch für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen darstellt:
• Trotz erkennbar ungenügender Auslastung der Fertigungskapazitäten infolge mangelnder Auftragslage hat der Geschäftsführer eines mittelständischen Produzenten nicht rechtzeitig reagiert und auf Kurzarbeit umgestellt. Für den Schaden in Form vermeidbarer Lohnkosten verlangt die Gesellschaft von ihm persönlich Schadensersatz.
• Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung wurden nicht ordnungsgemäß an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Die betroffenen Behörden machen die Ansprüche gegen den Geschäftsführer jetzt auf gerichtlichem Wege geltend.
• Der Geschäftsführer einer GmbH kündigt vorzeitig ein langfristiges Darlehen der Gesellschaft, um bei einer anderen Bank zu wesentlich günstigeren Zinskonditionen neu abzuschließen. Später stellt sich heraus, dass die Gesamtkosten der Umfinanzierung den erzielten Zinsvorteil erheblich übersteigen. Die Gesellschafter verlangen nun Schadensersatz.
Geschäftsführer haftet mit gesamtem Privatvermögen
In allen diesen Fällen – und dies bereits bei leichtester Fahrlässigkeit – haften Geschäftsführer nach Gesetz mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Folgerichtig hat sich die Vermögensschaden- Haftpflichtpolice für Unternehmensleiter, kurz D&O (Directors & Officers)-Versicherung, als eine Art Berufshaftpflichtschutz für Führungskräfte etabliert und wird längst auch von mittelständischen Unternehmen verstärkt nachgefragt.
HDI-Gerling hat mit „D&O Comfort“ eine Versicherungslösung entwickelt, die gezielt die Sicherheitsbedürfnisse von Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen erfüllt. Konkret angesprochen sind GmbHs und GmbH & Co. KGs, nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro.
WEITERHIN
bietet HDI-Gerling mittelständischen Industriebetrieben sowie deren Organpersonen und Mitarbeitern individuellen Versicherungsschutz bei der Absicherung rechtlicher Risiken im geschäftlichen Alltag, zum Beispiel durch den Straf-, Vermögensschadenoder Anstellungsvertrags- Rechtsschutz.
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HDI-GERLING INDUSTRIE VERSICHERUNG AG ZDO
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