Das aktuelle Interview | 26.10.2010
Für den Fuhrparkverantwortlichen ist es entscheidend, an seinen Kfz-Versicherer die Fragen zu stellen, die für eine optimale Versicherung aller Risiken sorgt. B4B MITTELSTAND unterhielt sich zu diesem wichtigen Thema mit Oliver Rehbeil, Geschäftsführer und Inhaber von fleet-network, einem Unternehmen, das sich auf die Beratung und Betreuung mittelständischer Kunden fokussiert hat.
B4B MITTELSTAND: Die Versicherungsunternehmen buhlen im Moment wieder um neue Kunden. Der 30.11. ist Stichtag, um die Kfz-Versicherung zu kündigen und sich neuen Partner zuzuwenden. Dabei sind viele Aspekte zu beachten. Wie sollte man sich als Fuhrparkverantwortlicher auf ein Gespräch mit einer Versicherung vorbereiten?
Oliver Rehbeil: Es gibt mehrere Voraussetzungen für ein professionelles Gespräch zur Neugestaltung der Kfz-Versicherung eines Fuhrparks. Dies sind im Einzelnen: eine Aufstellung der Einzel-Schadenquote der vergangenen drei Jahre. Eine detaillierte Schadenanalyse mit den Schadenhäufigkeiten, den Schadenkosten sowie den Schadentypen und –arten. Abgerundet wird das Ganze durch ein Risk-Profiling, will heißen, einer Analyse des Fahr- und Schadenverhaltens.
B4B MITTELSTAND: Welche Bestandteile muss ein zeitgemäßer Versicherungsvertrag aufweisen, damit im Fall der Fälle keine unangenehmen Überraschungen auftreten?
Oliver Rehbeil: Auch hier sind wieder mehrere Einzelheiten zu beachten. In jedem Fall empfiehlt sich die Integration eines internationalen Schutzbriefes. Die Integration einer Versehensklausel ist ebenfalls wichtig. Damit wird sichergestellt, dass versehentlich unterbliebene oder falsche Angaben zur Art, Verwendung, Fahrzeugstärke oder Nutzlast den Versicherungsschutz nicht beeinträchtigen, sofern das Versehen weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Der Versicherungsnehmer ist bei Feststellung eines Versehens zur unmittelbaren Berichtigung bzw. Nachholung der unterlassenen Handlung verpflichtet.
Schäden mit einem Wert größer als 50.000,- € dürfen in der Schadenquote bzw. der Grundlage zur Berechnung der neuen Versicherungsprämie keine Berücksichtigung finden! Innerhalb der Versicherungsperiode muss der Ausschluss der Schadenfallkündigung je versichertes Fahrzeug vereinbart sein.
Bei Leasingfuhrparks sollte der Versicherungsschutz vom Datum der Erstzulassung bis zum Tag der Fahrzeugabmeldung bestehen. Die Prämienzahlung erfolgt somit vom Tag der Fahrzeugübergabe bis zum Tag der Fahrzeugrückgabe.
B4B MITTELSTAND: Wie sollte der Deckungsumfang aufgebaut sein?
Oliver Rehbeil: Hier müssen wir zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung unterscheiden. In der Haftpflicht sollte die Deckungssumme 100 Millionen Euro pauschal betragen, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt diese maximal 8 Millionen Euro. Die Kfz-Umweltversicherung muss Bestandteil des Vertrages sein, genauso wie die Mitversicherung von Eigenschäden. Dies sind Schäden, die im öffentlichen Verkehrsraum eintreten und bei denen zwei Fahrzeuge der eigenen Flotte an einem Unfall beteiligt sind und dabei beschädigt oder zerstört werden.
Bei der Kasko ist um einiges mehr zu berücksichtigen. Auszugsweise einige wichtige Elemente:
o Pkws sind mit einem Neuwert bis zu 125.000 €, Nutzfahrzeuge sowie Arbeitsmaschinen bis zu einem Neuwert von 250.000 € und Anhänger bis zu einem Neuwert von 40.000 €, jeweils inkl. aller Mehrwerte, ohne Rücksprache mitversichert
o Versichert sind Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art
o Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (inkl. Verwindungsschäden)
o Glasreparatur in Fachbetrieben – ohne Abzug der Teilkasko-Selbstbeteiligung
o Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 18 Monate nach Erstzulassung des Kfz
o GAP-Deckung (Differenzkaskoversicherung) für Leasingfahrzeuge bei Totalschaden, auch bei wirtschaftlichem Totalschaden , Totalverlust oder Zerstörung
o Ausschluss des § 81 VVG Abs. 2 sowie erweiterter Regressverzicht § 86 VVG Abs. 1 (Ausnahme: Alkohol, Drogen, berauschende Mittel)
o Kostenübernahme für den Austausch von Schlössern und Fahrzeugschlüsseln auch dann, wenn die Schlüssel in Folge eines Einbruchs oder Raubes entwendet wurden
o Beschädigung/Zerstörung der Bereifung, sofern diese durch ein Ereignis erfolgt, das nicht gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden am Fahrzeug verursacht hat, bis 2.000 €
o Bei Teilentwendung des Navi´s, Verzicht auf die Wartefrist. Keine Anrechnung auf die Entschädigungsleistung bei Wiederauffinden des Gerätes, sowie keine Rücknahmeverpflichtung
B4B MITTELSTAND: In einem umfangreichen Versicherungsvertrag ist ein Schwerpunkt auf eine professionelle Organisation des Schadensmanagements zu legen. So ist es unerlässlich, effiziente Prozesse und eine aktive Reparatursteuerung in spezialisierte Schadennetzwerke zu integrieren. Welche Bestandteile sollten noch im Vertrag verankert sein?
Oliver Rehbeil: Unter anderem sind das eine 24-Stunden-Service-Hotline für europaweite Hilfe sowie die unmittelbare Hilfeleistung und insbesondere Mobilstellung. Leistungen wie das kostenfreie Abschleppen in Deutschland , sofern der Werkstattbetrieb auch den Abschleppvorgang durchführt. Ein kostenfreier Hol- und Bringservice des ausführenden Werkstattbetriebes im Falle dass das verunfallte Fahrzeug noch fahrbereit ist. Die Reparaturen müssen nach Herstellervorgaben sowie unter Verwendung von Original-Herstellerteilen ausgeführt werden.
Auf die ausgeführten Arbeiten sollte der Werkstattbetrieb mindestens 5 Jahre Garantie gewähren. Dies ist insbesondere für Leasingfuhrparks von Bedeutung, so dass eventuell schlecht reparierte Unfallschäden und daraus von den Leasinggebern fakturierte Minderwerte 1:1 dem die Unfallinstandsetzung ausführenden Betrieb in Rechnung gestellt werden können.
Der die Unfallreparatur ausführende Betrieb muss in die Herstellergarantie eintreten. Ein kostenfreier Ersatzwagen sollte für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt werden, und nach der Reparatur sollte ebenfalls eine kostenfreie Fahrzeugreinigung innen und außen erfolgen.
Link-Tipp:

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