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Betriebliche Altersversorgung

Mehr Sicherheit auf dem fünften Weg

Finanzen, 27.05.10

Unternehmen müssen ihre Pensionszusagen neu bewerten. Das bringt neue Belastungen mit sich. Im schlimmsten Fall droht die Überschuldung.

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Mehr Sicherheit auf dem fünften Weg

Seit Anfang des Jahres müssen Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, ihre Pensionsrückstellungen neu bewerten. Das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) verlangt, diese realistischer zu bewerten. Arbeitgeber müssen seitdem nicht nur die zu erwartende Rente abzinsen, sondern auch die zukünftige Renten- und Preisentwicklung berücksichtigen. Das ist in der Praxis nicht nur schwer einzuschätzen, sondern kann auch zu erheblichen Belastungen in den Bilanzen führen. Denn viele Firmen müssen ihre Rückstellungen für Pensionszusagen wohl kräftig erhöhen. Die Folge: Die Handelsbilanz verschlechtert sich deutlich. In Zeiten, in denen viele Unternehmen ohnehin Schwierigkeiten haben, Kredite zu bekommen, eine verheerende Tatsache. Im schlimmsten Fall drohe sogar eine Überschuldung, warnt bAV-Experte Werner Rofner von der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen in Rosenheim.

Doch auch in weniger dramatischen Fällen kann das Gesetz mittelständischen Unternehmen Probleme bereiten. Banken und Ratingagenturen fordern immer häufiger eine Bilanz, die ein starkes Eigenkapital ausweist. Da Pensionsrückstellungen als Fremdkapital gewertet werden, verteuert sich die Kreditaufnahme für die betroffenen Unternehmen. Auch bei der Unternehmensnachfolge oder beim Verkauf des Unternehmens seien vorhandene Pensionsrückstellungen hinderlich, beobachtet das Versicherungsunternehmen LV 1871.

BilMoG verstärkt den Handlungsdruck
Dabei haben viele Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge für eine sichere Sache gehalten. Das ist sie schon lange nicht mehr. Das BilMoG verstärkt jetzt lediglich den Handlungsdruck auf die Unternehmen. Denn die meisten Pensionszusagen gehören längst auf den Prüfstand. Seit Jahren gibt der Kapitalmarkt nicht mehr genug Rendite her, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Viele Zusagen weisen daher eine erhebliche Unterdeckung auf.

Hinzu kommt: „Manche in den Pensionsverpflichtungen getroffenen Formulierungen entsprechen aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen, aktueller Anweisungen der Finanzverwaltung oder jüngster Rechtsprechungen nicht mehr den heutigen arbeits- und steuerrechtlichen Anforderungen“, beobachten die Berater von Rofner & Kollegen. Widerspreche eine Pensionszusage den gesetzlichen Anforderungen, könne der Unternehmer unter Umständen gezwungen sein, die Pensionsrückstellungen ganz oder teilweise aufzulösen und wie Betriebsgewinne zu versteuern.

Pensionsfonds bietet sich als Lösung an
Um dieses Dilemma zu umgehen und die Altersversorgung wieder sicherer zu machen, bieten Versicherungen derzeit den Unternehmen verstärkt an, ihre Rentenversprechen an Pensionsfonds auszulagern. Diese Fonds können das Kapital im Unterschied zu reinen Versicherungen freier anlegen. Da sie zudem keine Garantie für die Beiträge übernehmen dürfen, ist ein höherer Rechnungszins möglich. Beides zusammen ermöglicht eine bessere Verzinsung des Kapitals.

Nach Einschätzung des Düsseldorfer bAVBeratungsunternehmens Longial sollten Firmen daher über eine Auslagerung von Betriebspensionen nachdenken. Nur Direktzusagen, die das Unternehmen selber erwirtschaften müsse, führten in der Unternehmensbilanz zu Rückstellungen. Pensionsverpflichtungen, die extern finanziert seien, hätten dagegen keine Auswirkungen auf die Bilanz. Sparen können sich auslagernde Unternehmen auch Beiträge zum Pensionssicherungsverein. Diese sind in den letzten Jahren wegen der steigenden Insolvenzgefahr in der Krise in die Höhe geschnellt. 2008 lag die Abgabe noch bei 1,8 Promille des insolvenzgeschützten Betriebsrentenvolumens. Im vergangenen Jahr waren schon 14,2 Promille fällig. Rund 80 Prozent des ursprünglichen Beitrags könnten durch die Auslagerung eingespart werden, rechnet die Allianz vor.

Auslagerung wird teuer erkauft
Die Auslagerung werde oft jedoch teuer erkauft, mahnen Kritiker. Die Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds übernehmen die Lasten schließlich nicht zum Nulltarif. Vielmehr werden Prämien für die Übernahme der Risiken und Verwaltungskosten fällig. Außerdem ist der Arbeitgeber zu Nachschüssen verpflichtet, wenn wegen schlechter Kapitalmarktentwicklung die Beiträge nicht mehr ausreichen, um die Leistungen zu erbringen – ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Zudem verbauten sich die Unternehmen die Möglichkeit einer Innenfinanzierung.

Pensionsfonds contra Innenfinanzierung
„Die betriebliche Altersvorsorge ist vielen Unternehmen als Instrument zur Stärkung der Innenfinanzierung immer noch unbekannt“, sagt Joachim Bangert, Gründer und Vorstand des Betriebsrentenberaters Auxilion. Würden Unternehmen und Beschäftigte Teile des Lohns in ein Rentenversprechen umwandeln, stehe das Geld dem Unternehmen weiterhin als Liquidität zur Verfügung. Nach Berechnungen von Auxilion könnten deutsche Familienunternehmen so in fünf Jahren eine Million Euro zusätzliche Liquidität je 100 Mitarbeiter generieren.

Diese Innenfinanzierung funktioniere aber nur so lange, wie die Renten aus dem erwirtschafteten Cash-Flow der Firma bezahlt werden könnten, gibt Martin Großmann, Geschäftsleitungsmitglied des ersten Liechtensteiner Pensionsfonds der LV 1871, zu bedenken. Probleme gibt es, wenn die zu zahlenden Renten größer als die laufenden Einzahlungen werden. Dann muss Firmenvermögen verkauft werden, um den Verpflichtungen nachzukommen. Auch geschäftsführende Gesellschafter, die Rentenansprüche an das eigene Unternehmen haben, gehen ein hohes Risiko ein. „Die Rente ist nicht im Pensionssicherungsverein abgesichert“, warnt Großmann. Wenn der Nachfolger das Unternehmen in die Pleite führt, hat der ehemalige Eigentümer und Rentner ein großes Problem.

Auch Rofner sieht die Auslagerung von Pensionsrückstellungen nicht als Pauschallösung für alle Unternehmen. Vielmehr müsse im Einzelfall mit Steuerberater, Arbeitsrechtler und Rentenspezialisten die beste Lösung geprüft werden. Oft ist auch eine Mischform möglich, bei der ein Teil der Verpflichtungen ausgelagert wird und der Rest als Innenfinanzierung im Unternehmen verbleibt.

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Fazit: Pensionsfonds wurden im Rahmen der Reformen der Altersversorgung 2001 als fünfter Durchführungsweg der bAV in Deutschland eingeführt. Seitdem führen sie im Vergleich zu den Direktzusagen und Pensionskassen eher ein Schattendasein. Durch das neue Gesetz dürften die Pensionsfonds für viele Unternehmen attraktiver werden, hoffen die Anbieter.

 

Mehr zum Thema:

Informationen zu den verschiedenen Wegen der betrieblichen Altersversorgung und zu den Reformen

Checkliste und Informationen zur staatlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Studie mit Einschätzungen von Personalverantwortlichen deutscher Unternehmen

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