Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche
Zeitraubende Diskussion
Auch wenn das Thema Mindestlohn in der Zeitarbeit derzeit aus der aktuellen Diskussion verschwunden ist, vom Tisch es nach Ansicht des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) noch lange nicht. Im Gegenteil. Derzeit mehren sich die Anzeichen für einen flächendeckenden Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Nachdem das Berliner Arbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften untersagt hat, weiterhin für die Leiharbeitsbranche Tarifverträge abzuschließen, gehen den Mindestlohngegnern langsam die Argumente aus.
Seit Jahren ringen die Parteien um einen Mindestlohn für die rund 650.000 Leiharbeiter. Die SPD und die Gewerkschaften sind grundsätzlich dafür, die Union und der Arbeitgeberverband dagegen, die Zeitarbeitsbranche ist gespalten. Während die großen Zeitarbeitsunternehmen einen Mindestlohn vorantreiben, lehnt der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der rund 1.000 kleinere und mittlere Firmen vertritt, die bisherigen Vorschläge ab. Der Grund: Der Verband hatte mit den christlichen Gewerkschaften einen Tarifvertrag abgeschlossen, der unter den Sätzen des Tarifvertrages zwischen Deutschem Gewerkschaftsbund und den Zeitarbeitsverbänden Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) liegt. Deren Tarifvertrag legt die Mindestlöhne auf 7,38 Euro fest. Dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGZP) wird dagegen von Seiten der etablierten Gewerkschaften immer wieder vorgeworfen, mit „Gefälligkeits-Tarifverträgen“ Löhne zu erlauben, die teilweise deutlich unterhalb von fünf Euro liegen. Das Berliner Gericht sprach dem CGZP jetzt die Tariffähigkeit ab. Sollte das Urteil Bestand haben, wären die abgeschlossenen Tarifverträge ungültig. AMP-Präsident Peter Mumme ist aber zuversichtlich, dass das Urteil in den nächsten Instanzen kassiert wird. Wie immer der juristische Streit ausgeht, Wirkung zeigt das Urteil schon jetzt.
So verkündete der Personaldienstleister Trenkwalder, dass künftig in der Zeitarbeit ausschließlich der BZA-Tarif angewendet werde. Die Zusammenarbeit mit den Christlichen Gewerkschaften sei beendet. Michael Wieneke, Geschäftsführer der Trenkwalder Personaldienste GmbH: „Sowohl für unser Unternehmen und unsere Kunden, aber auch für unsere Mitarbeiter bringt der BZA-Tarif eine attraktive Tarifbindung.“
Dem stimmen nicht alle Kunden der Zeitarbeitsbranche zu. Viele sehen die Konzentration der großen Anbieter auf den BZA-Tarif mit Sorge. Denn bei einem nahezu flächendeckenden Tarifvertrag, dem sich alle großen Zeitarbeitsfirmen unterordnen, wäre der Schritt hin zu einem Mindestlohn nur gering. Vor allem Firmen, die gering qualifizierte Aushilfskräfte zeitweise einsetzen, fürchten dann höhere Kosten. Kaum betroffen sind dagegen Firmen, die vorwiegend auf Fachkräfte von Zeitarbeitsfirmen setzen. Hier ist die Qualifikation seit jeher wichtiger als der Preis.
Noch wird zwischen den politischen Parteien nach einem Kompromiss gesucht. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion soll die Zeitarbeitsbranche nicht in das Entsendegesetz aufgenommen werden, auf dessen Grundlage in bestimmten Branchen Mindeststandards festgelegt werden können. Stattdessen will die Koalition den Umweg über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gehen, das die Zeitarbeit generell regelt. Welcher Weg letztlich gewählt wird, dürfte den Kunden egal sein. Faktisch würde bei beiden Varianten ein Mindestlohn eingeführt. Bei AÜG wird dieser allerdings nicht wie üblich von den Tarifparteien festgesetzt, sondern von der Politik. Das macht die Kosten unberechenbarer.
Nicht nur deswegen drängen die großen Zeitarbeitsfirmen auf eine klare Regelung im Entsendegesetz. Dass es vor der Wahl dazu kommt ist unwahrscheinlich. Doch der Branche eilt die Zeit davon. Zwar steht das Wohl der Arbeitnehmer und deren Recht auf ein angemessenen Einkommen offiziell an erster Stelle der Bemühungen. Doch ganz uneigennützig handeln die großen Zeitarbeitsfirmen auch nicht. Die Branche will sich gegen die drohende Konkurrenz aus Osteuropa abschotten. Die Befürchtung: Wenn 2011 weitere Freizügigkeitsbeschränkungen in der Europäischen Union wegfallen, könnten osteuropäische Billiganbieter auf den Markt drängen. Das Lohnniveau würde dann auf breiter Front sinken und damit die Einnahmen der Anbieter. Spätestens ab 2011 müsse die Branche in das Entsendegesetz aufgenommen werden, fordert der Verband. Mit den Mindestlöhnen verbinden die etablierten Zeitarbeitsfirmen zudem die Hoffnung, dass kleinere Anbieter, die mit Billiglöhnen die Preise drücken, aus dem Markt verschwinden. Langfristig wären dann höhere Preise auch bei einfachen Tätigkeiten durchsetzbar.
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Statement Michael Wieneke, Geschäftsführer der Trenkwalder Personaldienste GmbH: „Sowohl für unser Unternehmen und unsere Kunden, aber auch für unsere Mitarbeiter bringt der BZA-Tarif eine attraktive Tarifbindung" |
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